Für die Aufnahme in das Hospiz Via Luce gelten die gesetzlichen
Voraussetzungen nach § 39 a Satz 4 SGB V, die für alle Hospize gelten.
Nach diesem Gesetz sind Hospize selbständige Einrichtungen mit einem eigenständigen Versorgungsauftrag, die Patienten mit unheilbaren Krankheiten in der letzten Lebensphase aufnehmen.
Menschen, die an einer fortgeschrittenen Krankheit leiden, bei der eine Heilung ausgeschlossen ist und eine palliativmedizinische Behandlung notwendig ist, können in unserem Hospiz ein letztes Zuhause finden.
Folgende Krankheitsbilder kommen für eine palliativmedizinische Behandlung in einem stationären Hospiz in Betracht:
- fortgeschrittene Krebserkrankungen
- Vollbild der Infektionskrankheit AIDS
- Erkrankungen des Nervensystems mit unaufhaltsam fortschreitenden Lähmungen, Endzustände von chronischen Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenerkrankungen
95% der Kosten übernimmt die Kranken und Pflegekasse, 5% der Kosten muss das Hospiz über Spenden finanzieren. Für den Gast entstehen keine Kosten.