Skip to main content

Erstanfrage

Für die Aufnahme in das Hospiz Via Luce gelten die gesetzlichen
Voraussetzungen nach § 39 a Satz 4 SGB V, die für alle Hospize gelten.

Nach diesem Gesetz sind Hospize selbständige Einrichtungen mit einem eigenständigen Versorgungsauftrag, die  Patienten mit unheilbaren Krankheiten in der letzten Lebensphase aufnehmen.

Menschen, die an einer fortgeschrittenen Krankheit leiden, bei der eine Heilung ausgeschlossen ist und eine palliativmedizinische Behandlung notwendig ist, können in unserem Hospiz ein letztes Zuhause finden.

Folgende Krankheitsbilder  kommen für eine palliativmedizinische Behandlung in einem stationären Hospiz in Betracht:  

  • fortgeschrittene Krebserkrankungen
  • Vollbild der Infektionskrankheit AIDS
  • Erkrankungen des Nervensystems mit unaufhaltsam fortschreitenden Lähmungen, Endzustände von chronischen Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenerkrankungen  

95% der Kosten übernimmt die Kranken und Pflegekasse, 5% der Kosten muss das Hospiz über Spenden finanzieren.  Für den Gast entstehen keine Kosten.

Bitte wenden Sie sich an die Pflegedienstleitung des Hospizes Via Luce!  

Mechtild Wohnhaas-Ziegler
Virchowweg 22
78054 VS-Schwenningen
Tel: 0 77 20 / 99 58 9 - 20
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.